Kostenvoranschlag
Einen Kostenvoranschlag § 43 Satz 1 Nr.2 SGB V finden Sie unter diesem Link.
Kostenvoranschlag öffnen (.pdf)Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Überwiegend übernehmen die Krankenkassen anteilig die Kosten für eine Ernährungstherapie. Vorraussetzung hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung.
Ärztliche Bescheinigung öffnen (.pdf)